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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21 B ER   

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https://dejure.org/2022,13645
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21 B ER (https://dejure.org/2022,13645)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21 B ER (https://dejure.org/2022,13645)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2022 - L 7 AS 1746/21 B ER (https://dejure.org/2022,13645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an eine Verpflichtung zur Leistungszahlung auf der Grundlage einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21
    Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 20.02.2019 - L 7 AS 1916/18 B ER und vom 30.08.2018 -L 7 AS 1268/18 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1268/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Wege des einstweiligen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21
    Ob ein Anordnungsanspruch vorliegt, ist in der Regel durch summarische Prüfung zu ermitteln (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 20.02.2019 - L 7 AS 1916/18 B ER und vom 30.08.2018 -L 7 AS 1268/18 B ER).

    Bei offenem Ausgang muss das Gericht anhand einer Folgenabwägung entscheiden, die die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend zu berücksichtigen hat (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 20.02.2019 - L 7 AS 1916/18 B ER und vom 30.08.2018 -L 7 AS 1268/18 B ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 1812/19

    Anspruch des österreichischen Staatsangehörigen auf Leistungen der Grundsicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21
    Hätte der Gesetzgeber die durchgehende melderechtliche Erfassung zur Voraussetzung für den Ablauf der Frist des § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II machen wollen, hätte es nahegelegen, in der Vorschrift - wie es in der Regelung des Fristbeginns in § 7 Abs. 1 Satz 5 SGB II geschehen ist - ausdrücklich auf die Meldung und nicht auf den gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 26.07.2021 - L 7 AS 715/21 B ER, LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2020 - L 18 AS 1812/19).
  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dahinstehen kann vor diesem Hintergrund, ob aufgrund der vorgetragenen, mehr als ein Jahr dauernden Tätigkeiten vom 12.10.2016 bis zum 22.12.2017 ein fortbestehendes Freizügigkeitsrecht des Antragstellers zu 4) als Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU in Betracht kommt oder ob dieses bereits an der fehlenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit für eine Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit scheitert (für eine Konstitutivität der Bescheinigung BSG Urteil vom 13.07.2016 - B 4 AS 17/16 R, dagegen und mit Darstellung des Streitstands Senatsbeschluss vom 20.12.2021 - L 7 SF 336/21 ER).
  • LSG Bayern, 16.09.2014 - L 16 AS 649/14

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21
    Eine vorgeschaltete Anordnung bzw. Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen den Versagungsbescheid ist nicht erforderlich, denn die Berufung gegen den von § 39 Nr. 1 SGB II nicht erfassten Versagungsbescheid entfaltet nach § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung (vgl. hierzu nur Bayerisches LSG Beschluss vom 16.09.2014 - L 16 AS 649/14 B ER) und der Antragsgegner beruft sich nicht auf die sofortige Vollziehbarkeit dieses Bescheides.
  • LSG Bayern, 21.04.2016 - L 7 AS 160/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei einer bindenden Hauptsacheentscheidung (hier:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21
    Auch bei Erlass eines Versagungsbescheides hilft einem Antragsteller, der eine Verpflichtung der Behörde zur Leistungszahlung und damit eine Erweiterung seiner Rechtsposition anstrebt, nämlich nur ein Antrag nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG weiter (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 02.03.2018 - L 7 AS 166/18 B ER, Bayerisches LSG Beschluss vom 21.04.2016 - L 7 AS 160/16 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - L 31 AS 602/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - L 7 AS 1746/21
    Die Annahme des Sozialgerichts, ein gewöhnlicher Aufenthalt iSd § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II setze eine durchgehende Meldung voraus (so auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 04.05.2020 - L 31 AS 602/20 B ER) ist unter Berücksichtigung der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung unzutreffend.
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